Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines:
Die Lieferungen und Leistungen und Angebote der Firma Werbetechnik Kössler erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mündliche Nebenabreden oder Ergänzungen die Mitarbeiter oder die der Geschäftsinhaber vornehmen, benötigen die schriftliche Bestätigung des Geschäftsinhabers. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen seitens des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Preise
Angebote haben ab Angebotsdatum 30 Tage ihre Gültigkeit. Angebote sind freibleibend. Alle Beträge sind ohne MwSt., ab Niederndorf. Abweichende Formate, Stückzahlen oder Abweichungen anderer Art bedürfen eines neuen Angebotes. Nebenabredungen oder mündliche Zusagen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen behalten wir uns ausdrücklich vor.
3. Lieferzeit
Unsere Angaben der Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Wir haften nicht für allfällige Verspätungen von Vorlieferanten. Wir sind jedoch stets bemüht, die vereinbarten Termine genauestens einzuhalten.
4. Zahlungen
Gelieferte Ware oder Dienstleistungen sind spätestens nach Erhalt der Rechnung, ohne Abzug zu begleichen. Vorauskasse oder zahlbar bei Übernahme behalten wir uns vor. Bei nicht oder nur teilweise bezahlter Ware, behalten wir uns eine Rücknahme teilweise oder ganz vor.
5. Abweichungen
Mündliche Änderungen zu einem Korrekturabzug haben nur Gültigkeit, wenn diese Änderungen unsererseits schriftlich bestätigt werden. Die Angaben des Kunden nach einem Korrekturabzug sind verbindlich.
6. Verarbeitung von Folienprodukten
Verwendet werden ausschließlich hochwertige Markenprodukte. Die Oberfläche des zu beklebenden Gegenstandes muss sauber sein. Wachs, Silikone, Öl, Fett und Schmutz muss entfernt sein. Der Aushärtungsprozess der Folie dauert mindestens fünf Tage, dabei darf die Temperatur des zu beklebenden Gegenstandes in dieser Zeit nicht unter +8 Grad °C und nicht über +25 Grad °C betragen. In dieser Zeit darf der Gegenstand weder gewaschen, poliert oder gewachst werden. In dieser Zeit müssen die Folien vom Auftraggeber nochmals auf Festigkeit überprüft und bei Bedarf nochmals durch Andrücken befestigt werden. Lackierungen, z.B. bei Reparaturen, müssen laut Hersteller mindestens 4 Wochen aushärten bzw. austrocknen. Erteilt der Auftraggeber uns den Auftrag ohne Einhaltung dieser Frist, Beklebungen vorzunehmen, übernimmt ausschließlich der Auftraggeber die Haftung und die Kosten für den Lack bzw. Lackschäden, Folie, Schrift oder Dekorstreifen. Vor jeder Verklebung wird der Auftraggeber ausdrücklich darauf hingewiesen. Technische Daten sind Angaben von Herstellern und Lieferanten. Reinigungen des Objektes sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert berechnet. Bei Folien auf Glas sind Abstände zum Rand, Staubeinschlüsse und Schnitte bei Scheiben teilweise möglich, oder auch notwendig und werden seitens des Kunden akzeptiert.
7. Haftung
Weil es verschiedene Oberflächen und Lacke gibt, wird bei der Montage von Folien keine Gewährleistung oder Garantie hinsichtlich dem Entfernen oder der Montage usw. ausgedrückt oder angedeutet. Dies gilt ebenfalls für Folien auf Glas. Für Scheibenfolien an Kraftfahrzeugen hat der Halter des Fahrzeuges dafür zu sorgen, das alle Auflagen der Behörde erfüllt werden. Wir übernehmen keine Haftung irgendwelcher Art die auf das Verlegen und Nutzen der Scheibenfolien an Gebäuden oder Fahrzeugen direkt oder an dritte entstehen. Wir übernehmen keine Haftung für Glasbrüche oder andere Schäden, die nach einer Folienbeschichtung auftreten. Die Übernahme von Kosten, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Unsere technischen Angaben beziehen sich auf unverbindliche Herstellerangaben. Hinsichtlich Reklamationen bei Innen- und Außenbeschilderungen, Beschriftungen, Folien oder anderen Lieferungen, Dienstleistungen jeglicher Art, besteht eine Reklamationsfrist von 7 Tagen ab Lieferung. Beschädigungen die evtl. durch die Montage von Folien ( z.B. Reinigung von Lack oder Glas ) entstehen, sind sofort, das heißt bei Fertigstellung/Ablieferung der Ware/Montage zu beanstanden und gegenzeichnen zu lassen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen. Nach Ablauf der Reklamationsfrist, haftet der Auftraggeber für evtl. eintretende Schäden an Gebäuden, Gebäudeteilen oder Dritter. Die Überprüfung der Beschilderung und deren Halterungen hat seitens des Auftraggebers zu erfolgen. Dies gilt insbesondere nach der Reklamationsfrist. Bei Montagen jeglicher Art unsererseits, beim oder im Auftrag des Kunden, haftet der Auftraggeber / Kunde für eventuelle Personen und Sachschäden. Absicherung und Sicherheitsvorkehrungen hat der Auftraggeber zu treffen.
Bei Verwendung von Logos / Grafiken / Schriften Dritter, übernimmt ausschließlich der Auftraggeber die Haftung, das Risiko und das Nutzungsrecht.
8. Unterlagen
Entwürfe bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Pflichten des Kunden Eigentum der Werbetechnik Kössler und dürfen vom Kunden ohne ausdrücklicher Genehmigung weder vervielfältigt, noch für andere Zwecke als dem Vereinbarten verwendet werden. Der Kunde hat Entwürfe ohne gesonderte Vereinbarung auch dann zu vergüten, wenn das Vertragsverhältnis im Übrigen nicht fortgesetzt wird. Ebenfalls gilt dies für abgeänderte Entwürfe deren Ursprung auf unsere Entwürfe zurückzuführen ist.
Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Vorlagen welcher Art auch immer zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt.
Werden vom Auftraggeber Schriften bzw. Anwendungs-Software beigestellt, um die von ihm gelieferten Daten weiterverarbeiten zu können, so sichert der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu, dass er zu dieser eingeschränkten Weitergabe der Nutzung berechtigt ist.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von dritten Personen aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Der Auftragnehmer muss solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber auf die Streitverkündigung hin nicht als Streitgenosse des Auftragnehmers dem Verfahren bei, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Anspruch des Klägers anzuerkennen und sich bei Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruchs schadlos zu halten.
9. Besondere Vertragsbedingungen
Für Arbeiten oder Montagen einer unser Partner, haftet der Monteur bzw. die ausführende Firma, auch wenn Sie nicht in Ihrem Namen bei unserem Kunden auftritt.
10. Gelieferte Ware oder Dienstleistungen bleiben bis zur vollsändigen Bezahlung unser Eigentum.
11. Gerichtsstand ist für die in Niederndorf befindliche Firma in 6330 Kufstein und Erfüllungsort ist ausschließlich in 6342 Niederndorf.